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Funktionsweisen und Benützungsbediengungen unseres elektronischen Zutrittssystems:
- Die Daten Ihrer Chipkarte können auf eine Uhr, die „Swatch Access“ (ab Kollektion 1996) übertragen werden.
- Der Kauf der neuen „Swatch Access“ sowie die Umbuchung kann bei verschiedenen Informationsstellen der Stadt Salzburg erfolgen.
- Mit der ersten Nutzung der Card oder Uhr beginnt die jeweilige Gültigkeitsdauer.
- Durch das Einstecken der Chipkarte in das Lesegerät oder mit einem Wink der Uhr über das Lesegerät wird die jeweilige Leistung abgebucht.
- Bitte haben Sie Ihre Chipkarte immer zur Hand (auch „Swatch Access“-Besitzer), denn nur diese gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel sowie für den Mönchsberglift.
- Die Karte ist nur vollständig ausgefüllt gültig und nicht übertragbar.
- Bei Verlust der Karte oder Uhr kann kein Ersatz geleistet werden.
- Ebenfalls kein Kostenersatz bei Schließtagen von Sehenswürdigkeiten und anderen Leistungsträgern.
- Für innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht verbrauchte/nicht konsumierte Bits/Leistungen kann kein Kostenersatz erfolgen.
Nähere Informationen sowie die aktuellen Preise der Salzburg und des „Salzburg Plus Packages“ erhalten Sie bei der Salzburg Information unter der Telefonnummer: ++43/662/88 9 87- 454 oder 406.
“Aus einem zeitweise gänzlichen oder teilweisen Aufall des elekronischen System können seitens des Kunden gegenüber den Vertragspartnern der Fremdenverkehrsbetriebe der Stadt Salzburg keine wie immer gearteten Schadenersatzansprüche abgeleitet werden, dies unbeschadet des Anspruches des Kunden auf das gesamte zugesicherte Angebot und Dienst- und sonstigen Leistungen im Sinner der Benützungsbedingungen, welches diesfalls auch ohne Unterstützung durch das elektronische System in vollem Umfang konsumiert werden kann.” Garantieerklärung der Landeshauptstadt Salzburg gemäß § 6 Reisebüro-Sicherungsverordnung in der Fassung vom 15.01.198 liegt mit Gemeinderatsbeschluß vom 03.02.1999 vor.
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Garantieerklärung Die Landeshauptstadt Salzburg erteilt gemäß §6 der Reisebürosicherungsverordnung (Beilage: BGBl. Nr. 10/1998) eine unwiderrufliche Garantieerklärung für sämtliche Packages bei welchen die Fremdenverkehrsbetriebe der Stadt Salzburg, Auerspergstraße 7, A-5020 Salzburg, als Reiseveranstaltuer auftreten. Veranstalter Nr.: 1999/0008 Beschlossen im Gemeinderat am 03. 02. 1999. |
Weitere Auskünfte sowie Buchungen unter: cards@salzburg.info sowie Tel: ++43/662/88987-454
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